Mit dem für heute Mittwoch anstehenden Beschluss der Strompreisbremse im Ministerrat ergreift die Regierung eine weitere antiinflationäre Maßnahme. Und weitere dürften folgen, wie Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bei den ORF-Sommergesprächen ankündigte – etwa zu Öl, Pellets oder Erdgas. Das gesamte Entlastungspaket besteht aus mehreren Einzelpunkten. Insgesamt werden fast 35,2 Milliarden Euro investiert, um die Folgen der Inflation zu bewältigen. Die ersten beiden Hilfspakete wurden Anfang des Jahres beschlossen, das dritte Paket im Juni. Jetzt kommt die Strompreisbremse, es folgen Entlastungen für andere Heizenergieträger. Ein Überblick: Im August wurden zusätzlich zur Familienbeihilfe 180 Euro für jedes Kind gezahlt. 300 Euro gehen im September an Geringverdiener wie Sozialhilfe, Arbeitslose und Geringverdiener. Zum Ausgleich des CO2-Preises bekommt jeder im September 250 Euro Klimabonus plus zusätzlich 250 Euro Preiserhöhungsbonus. Damit erhalten alle in Österreich lebenden Erwachsenen 500 Euro. Für jedes Kind kommen 250 Euro hinzu. Personen in der höchsten Steuerklasse (50 Prozent) müssen den Inflationsbonus versteuern, bekommen also nur die Hälfte. Der Familienbonus erhöht sich 2022 auf 2.000 Euro pro Kind bzw. 650 Euro für Kinder über 18 Jahren. Wird der Familienbonus von der Lohnabrechnung des Arbeitgebers nicht berücksichtigt, muss er Anfang 2023 über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Gleichzeitig steigt das sogenannte Kindergeld, also der Steuerabzug für Eltern mit geringem Einkommen, von 450 auf 550 Euro. Sie kann über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragt werden. Im September 2022 erhalten Rentner von ihrem Rentenversicherungsträger eine Einmalzahlung von bis zu 500 Euro. Gleichzeitig werden die bestehenden Freibeträge für Arbeitnehmer und Rentner einmalig für 2022 auf bis zu 500 Euro (Lebenshaltungskostenabsetzbetrag) erhöht. Der Teuerungsabsetzbetrag muss Anfang 2023 aktiv zur Arbeitnehmerveranlagung herangezogen werden. Rentner mit Anspruch auf Pauschalierung haben keinen Anspruch auf den TAB. Die während der Corona-Krise 2020/21 erlassene Regelung, dass Zulagen und Bonuszahlungen bis zu 3.000 € pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei gezahlt werden, wird bis 2022/23 verlängert. Ab 2023 wird die kalte Evolution abgeschafft. Dies bedeutet eine Erhöhung der Steuerbelastung durch den jährlichen Inflationsausgleich bei Löhnen und Renten. Bisher wurde die Steuerlast durch regelmäßige Steuerreformen ausgeglichen. Künftig wird der Steuersatz jährlich angepasst. Dazu werden Steuersätze und Abzüge um 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet die Politik. Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studien- und Rehabilitationsgeld, Kranken- und Umschulungsgeld werden ab Anfang 2023 laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Der Live-Bildschirm wird erweitert. Damit unterstützt der Bund, Wohnraum bei steigenden Miet- und Energiekosten zu sichern und Zwangsräumungen zu verhindern. Die Lohnnebenkosten werden ab 2023 dauerhaft um 0,3 Prozentpunkte gesenkt. Unternehmen, deren Energiebereitstellungskosten im Jahr 2021 mindestens 3 % des Produktionswertes und deren nationale Energiesteuer im Jahr 2021 0,5 % der Wertschöpfung betrug, sollen 2022 einen Zuschuss beantragen können. Zu Beginn des Jahres wurden die Ökostrom-Fördersumme und die pauschale Ökostrom-Fördersumme auf null gesetzt. Dadurch spart jeder Haushalt durchschnittlich 90 bis 100 Euro. Alle Haushalte erhielten eine Energiekostenkompensation in Form eines 150-Euro-Gutscheins. Bis zum 30. Juni 2023 wurde der Fahrgastfreibetrag um 50 Prozent erhöht und der Fahrgast-Euro vervierfacht. Für Negativsteuerzahler gilt eine einmalige negative Bemessungsgrundlage von 100 Euro. Mit der Strompreisbremse werden allen Haushalten bis zur Stromverbrauchsgrenze von rund 2.900 kWh nur zehn Cent pro kWh berechnet, nur bei Mehrverbrauch muss der übliche Bezugspreis gezahlt werden. Das bringt Einsparungen von 400 bis 800 Euro. (Red./APA)